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Ein Burnout ist ein Erschöpfungssyndrom, das sich über
längere Zeit schleichend durch Überforderung wie
Stress entwickeln kann. Häufig trifft es
gerade sehr engagierte Personen

Burnout: Belastung oder Beanspruchung?

Burnout Belastung

Man unterscheidet zwischen "psychischer Belastung" und "psychischer Beanspruchung". Aus dieser Unterscheidung ergeben sich auch unterschiedliche Folgen und Auswirkungen für den Menschen. - Überlegungen, die im betrieblichen Gesundheitsmanagement auch rechtliche Bedeutung erlangt haben.

Die Begriffe "psychische Belastung" und "psychische Beanspruchung" haben ihren Weg in die internationalen Normen gefunden. In Deutschland wird das Belastungs- und Beanspruchungskonzept beispielsweise im Rahmen der Norm DIN EN ISO 10075-1:2000 aufgeführt. Die etwas kryptisch wirkende Verschlüsselung "DIN EN ISO 10075-1:2000" macht deutlich, dass die internationale Norm 10075 zunächst in die europäische Normung (EN) übernommen wurde und im Jahr 2000 dann Eingang in die deutsche Normung (DIN) gefunden hat.

Diese Normen haben zwar lediglich Empfehlungscharakter, stellen also "nur" eine Handlungsaufforderung für Unternehmen und Organisationen dar, sie werden aber laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin häufig von Gerichten akzeptiert und erlangen dadurch rechtliche Bedeutung 1).

Die DIN EN ISO 10075-1:2000 (Teil 1, Allgemeines und Begriffe, S. 3ff.) definiert psychische Belastung als "Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von aussen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken."

Psychische Beanspruchung wird hingegen als "die unmittelbare (nicht die langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden augenblicklichen Voraussetzungen, einschliesslich der individuellen Bewältigungsstrategien" definiert. Ferner werden in der Norm die Folgen der psychischen Beanspruchung in "Anregungseffekte", "beeinträchtigende Effekte" (wie z.B. psychische Ermüdung) und "andere Auswirkungen" unterteilt.

Relevanz haben diese konzeptionellen Unterscheidungen vor allem im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsaufgaben wesentliche Gesundheitsaspekte zu berücksichtigen.

04.11.2012 - cmz


Fussnoten:

1) Siehe hierzu: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin