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Diese Normen haben zwar lediglich Empfehlungscharakter, stellen also "nur" eine Handlungsaufforderung für Unternehmen und
Organisationen dar, sie werden aber laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin häufig von Gerichten
akzeptiert und erlangen dadurch rechtliche Bedeutung 1).
Die DIN EN ISO 10075-1:2000 (Teil 1, Allgemeines und Begriffe, S. 3ff.) definiert psychische Belastung als
"Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von aussen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken."
Psychische Beanspruchung wird hingegen als "die unmittelbare (nicht die langfristige) Auswirkung der psychischen
Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden augenblicklichen Voraussetzungen,
einschliesslich der individuellen Bewältigungsstrategien" definiert.
Ferner werden in der Norm die Folgen der psychischen Beanspruchung in "Anregungseffekte", "beeinträchtigende Effekte"
(wie z.B. psychische Ermüdung) und "andere Auswirkungen" unterteilt.
Relevanz haben diese konzeptionellen Unterscheidungen vor allem im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und
der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsaufgaben
wesentliche Gesundheitsaspekte zu berücksichtigen.
Fussnoten:
1)
Siehe hierzu:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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